Oftmals reicht es aus, sich bei Fragen über den Dachzustand, zu Schadenursachen oder Instandhaltungs- oder Sanierungsaufwendungen fachlich beraten zu lassen. Hierzu gehören insbesondere:
.......... am Anfang war das Wort!
Streitigkeiten und fachliche Meinungsverschiedenheiten mit einem Dachhandwerker lassen sich häufig bereits in einem Schlichtungsgespräch unter unserer neutralen Führung klären. Unsere Philosophie bei Auseinandersetzungen: "Erst sprechen und schlichten, dann schreiben und streiten"!
Ob private oder gewerbliche Auftraggeber, Dachdecker-Fachbetriebe, Architekturbüros, Bauträger, Hausverwaltungen....... Profitieren Sie bei Neubau, Dachsanierung oder Wartungsplänen von unserem umfassenden „Dach- und Sachverstand“ schon in der Planungsphase, z.B. bei:
der Kostenermittlung
der Erstellung kompletter Ausschreibungen
der regel- und normgerechten Detailplanung
der richtigen Auswahl von Dachbaustoffen
Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens kann es sinnvoll sein, bereits während der Bauphase einen Sachverständigen mit verschiedenen Aufgaben zu betrauen. Als Ergänzung zur Gesamtbauleitung (z.B. bei größeren Projekten mit verschiedenen Gewerken) oder als Spezialist für das Dach (z.B. bei Dachsanierungen- oder Erstellung neuer Dächer) können wir mit unserem speziellen Fachwissen die Qualitätskontrolle für die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik durchführen und die komplette Abwicklung der Dach-Baustelle übernehmen:
Wenn ein Schaden an einem Gebäude auftritt, sind die Ursachen dafür meist schon länger in der Bausubstanz vorhanden. Den Schaden und die Auswirkung erkennt man häufig sofort, die Ursache dafür jedoch nicht! Hier ist es daher erforderlich, zunächst die Ursache für den Schaden zu orten, eine Schadensanalyse zu fertigen und daraus ein Sanierungskonzept zu erstellen. Hierbei nutzen wir diverse Methoden:
Bei den Gutachten unterscheidet man zwischen privat beauftragten oder vom Gericht beauftragten Gutachten.
Bei einem Privatgutachten werden wir von einem privaten Auftraggeber beauftragt, einen bestimmten Sachverhalt festzustellen und fachlich zu bewerten. Dies geschieht in der Regel im Bemühen um eine außergerichtliche Einigung oder dient der Vorbereitung eines Rechtsstreits. Dazu wird mit dem Gutachten dem Anwalt bzw. dem Gericht eine begründete, fachlich einwand- und zweifelsfreie Stellungnahme - beispielsweise zu behaupteten Mängeln - vorgelegt.
Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich durch das Gericht beauftragt. Dort sollen in einem Prozess oder in einem Beweisverfahren strittige Sachverhalte in Form eines Gutachtens geklärt werden. Da die Ansprüche an Objektivität, Neutralität und Sachkunde vor Gericht besonders hoch sind, werden für die Gerichtsgutachten fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom Gericht beauftragt.
Bevor es zu einem - eventuell langen und teuren - Prozess kommt, können streitende Parteien uns auch mit der Erstattung eines Schiedsgutachten beauftragen. Sie einigen sich hierbei auf einen vereidigten Sachverständigen, der dann die strittigen Sachverhalte untersucht und verbindlich beurteilt. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich und bindet die Beteiligten, die sich im Vertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es ist somit ein im Regelfall nicht angreifbares Instrument zur Klärung von Streitfragen innerhalb eines Vertragsverhältnisses. Eine viel zu wenig genutzte, außergerichtliche Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis!
Bedingt durch die ständig zunehmenden Sturm- und Hagelereignisse sind vermehrt Versicherungsgutachten zu erstellen. Hierbei untersuchen und bewerten wir im Auftrag von diversen Gebäudeversicherungen den Umfang, die Ursache, die Umstände und die Höhe eines Schadens.